Baumfällgenehmigung in Lüchow-Dannenberg: Wann darf ich meinen Baum fällen?
💡 Das Wichtigste in Kürze:
- Von 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen bundesweit verboten
- Viele Gemeinden in Lüchow-Dannenberg haben zusätzliche Baumschutzsatzungen mit ganzjähriger Genehmigungspflicht
- Notfällungen bei Gefahr oder Krankheit sind oft auch in der Schonzeit möglich
- Ohne Genehmigung drohen erhebliche Bußgelder und Ersatzpflanzungen
Es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen: Wer in Lüchow-Dannenberg einen Baum fällen möchte, muss sich vorher kundig machen, ob eine Genehmigung nötig ist. Die Antwort hängt von Bundesgesetzen, regionalen Bestimmungen und der Größe des Baumes ab. Dieser Artikel klärt, was Sie wissen müssen.
Brauche ich überhaupt eine Genehmigung?
Ob Sie eine Fällgenehmigung benötigen, hängt von mehreren Faktoren ab. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt grundsätzlich alle Bäume. Zusätzlich haben viele Gemeinden — auch in Lüchow-Dannenberg — eigene Baumschutzsatzungen erlassen. Diese schützen Bäume oft ab einem bestimmten Stammumfang (häufig ab 60 bis 80 Zentimetern). Kleine Obstbäume oder Ziergehölze sind meist ausgenommen. Informieren Sie sich beim Bauamt oder Umweltamt Ihrer Gemeinde, welche lokalen Regelungen gelten.
Die wichtigste Frist im Jahr: Das Fällverbot von März bis September
Bundesweit gilt vom 1. März bis 30. September ein striktes Fällverbot nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz. In dieser Zeit dürfen Bäume, Hecken und Sträucher nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden — unabhängig von der Größe. Der Grund ist der Vogelschutz: In der Brutzeit brüten und nisten Vögel in den Bäumen. Auch in Lüchow-Dannenberg und Umgebung gilt diese bundesweite Schutzzeit ohne Ausnahme. Wer außerhalb dieser Zeit fällt, geht weniger rechtliches Risiko ein.
Wann darf ich auch in der Schonzeit fällen?
Es gibt Ausnahmen vom Fällverbot: Bäume dürfen gefällt werden, wenn sie eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Sachen darstellen — etwa ein kranker Baum, der zu brechen droht, oder Äste, die auf ein Haus zu fallen drohen. Auch kranke oder befallene Bäume können mit Genehmigung ganzjährig entfernt werden. In solchen Fällen sollten Sie die Notwendigkeit dokumentieren und dem Bauamt mitteilen. Eine rückwirkende Genehmigung ist möglich, wenn die Gefahr unmittelbar war.
Den Antrag stellen: So funktioniert es
Für reguläre Fällungen außerhalb der Brutsaison reichen Sie einen Antrag beim Bauamt oder Umweltamt Ihrer Gemeinde ein. Typischerweise benötigen Sie ein aktuelles Foto des Baumes, einen Lageplan (skizzenhaft ist oft ausreichend) und eine kurze Begründung, warum der Baum weg soll. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen. Auch in Lüchow-Dannenberg empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig zu stellen — am besten mehrere Wochen, bevor Sie den Baum fällen lassen möchten.
Was passiert ohne Genehmigung?
Das Fällen ohne erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz geahndet. Sie müssen mit erheblichen Bußgeldern rechnen — und oft auch mit der Auflage, Ersatzbäume zu pflanzen. Das kann in der Summe deutlich teurer werden als die ursprüngliche Fällung. Nehmen Sie die Genehmigungspflicht daher ernst.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich im Oktober oder November ohne Genehmigung fällen?
Nein, sofern Ihre Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat, ist die Genehmigung ganzjährig erforderlich. Außerhalb der Brutzeit (nach 30. September) ist die Genehmigung aber eher zu erhalten. Überprüfen Sie die lokalen Bestimmungen in Lüchow-Dannenberg.
Welche Bäume sind nicht geschützt?
Das hängt von der Baumschutzsatzung ab. Oft ausgenommen sind: kleine Obstbäume, Ziergehölze unter einer bestimmten Größe, Forstwirtschaftsflächen oder gerade gepflanzte Bäume. Fragen Sie nach, bevor Sie Kosten kalkulieren.
Kann ich einen kranken Baum selbst fällen?
Besser nicht ohne Rücksprache mit dem Amt. Auch Krankheit ist kein automatischer Freibrief. Dokumentieren Sie das Problem mit Fotos, zeigen Sie es an und holen Sie im Zweifelsfall einen Sachverständigen zur Beurteilung.
Planen Sie voraus und fragen Sie rechtzeitig nach: Wer in Lüchow-Dannenberg einen Baum fällen lassen will, sollte sich mindestens sechs Wochen Zeit nehmen. So haben Sie Puffer für die Bearbeitung und können den Termin planen, ohne in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten.